Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Karlstein a. Main ist bemüht, ihre Internetangebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website der Kindertagesstätten, des Horts und des Jugendzentrums der Gemeinde Karlstein a. Main unter kita-karlstein.de.
Rechtsgrundlage sind Art. 13 des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) und die Bayerische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BayBITV), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt wird.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der BayBITV teilweise vereinbar. Maßstab sind die harmonisierte Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA. Die Gründe für die noch bestehenden Unvereinbarkeiten sind im nächsten Abschnitt aufgeführt.
Die Website wurde im Jahr 2026 technisch neu aufgebaut. Umgesetzt sind dabei unter anderem:
- eine semantische HTML-Struktur mit Sprungmarke „Zum Inhalt springen“, Bereichskennzeichnungen (Landmarks) und einer durchgängigen Überschriften-Hierarchie,
- die vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur und eine jederzeit sichtbare Fokus-Kennzeichnung,
- Farbkontraste nach WCAG AA und AAA (Fließtext 12,6:1; Links und Schaltflächen 6,7:1),
- Alternativtexte für alle Bilder,
- ausreichend große Bedien- und Tippflächen (mindestens 44 × 44 Pixel) für die Nutzung auf Smartphone und Tablet,
- eine responsive Darstellung, die sich bis 200 % vergrößern lässt, ohne dass Inhalte verloren gehen,
- Rücksicht auf die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (
prefers-reduced-motion).
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend genannten Inhalte sind aus den jeweils angegebenen Gründen noch nicht barrierefrei:
1. Dokumente zum Herunterladen (PDF)
Satzungen, Formulare, Speisepläne, Ferienprogramme und weitere Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet. Es fehlen dort teilweise Strukturinformationen (Tags), Alternativtexte für Abbildungen sowie Angaben zur Dokumentsprache.
Grund: Ein Teil der Dokumente stammt von Dritten oder aus der Zeit vor Geltung der Anforderungen. Die nachträgliche Aufbereitung des gesamten Altbestands würde eine unverhältnismäßige Belastung bedeuten. Neu veröffentlichte Dokumente werden barrierefrei erstellt.
Alternative: Wir stellen Ihnen die Inhalte dieser Dokumente auf Anfrage in zugänglicher Form zur Verfügung – zum Beispiel als E-Mail, als Textdatei, telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
2. Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache
Hinweise zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation und zu dieser Erklärung in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache liegen noch nicht vor.
Grund und Zeitplan: Die Inhalte werden derzeit erarbeitet und sollen im Laufe des Jahres 2026 ergänzt werden.
3. Seiten in Überarbeitung
Einzelne Unterseiten werden derzeit auf die neue, barrierefreie Struktur umgestellt. Bis zum Abschluss der Umstellung können dort Abweichungen bei Überschriften-Struktur, Farbkontrasten oder Bedienbarkeit auftreten.
4. Inhalte anderer Anbieter
Für eingebettete oder verlinkte Inhalte Dritter – etwa Kartendienste, soziale Netzwerke sowie Formulare und Websites anderer Einrichtungen – können wir die Barrierefreiheit nicht gewährleisten, da wir auf deren Gestaltung keinen Einfluss haben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Juli 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: automatisierte Prüfungen (unter anderem mit Google Lighthouse und axe) sowie manuelle Tests der Tastaturbedienung, der Farbkontraste und der Ausgabe mit Bildschirmlesegeräten im Juli 2026. Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Website aktualisiert. Letzte Überprüfung: 27. Juli 2026.
Barrieren melden: Feedback und Kontakt
Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Oder Sie benötigen Informationen dieser Website in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Gemeinde Karlstein a. Main
Am Oberborn 1
63791 Karlstein am Main
Telefon: 06188 784-0
E-Mail: gemeinde@karlstein.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb eines Monats zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit nach § 3 BayBITV stellen:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erklärung für das übrige Internetangebot der Gemeinde
Für das allgemeine Internetangebot der Gemeinde Karlstein a. Main gilt eine eigene Barrierefreiheitserklärung der Gemeinde Karlstein.